Nachweis der ausreichenden Verbrennungsluft

 

Im Zuge der Modernisierung von Räumen oder Gebäuden verschlechtert sich bisweilen die Verbrennungsluftzuführung der Wohn- oder Betriebseinheit. Ursächlich infrage kommen dafür ein Fenster- und Türentausch, der Einbau von Absauganlagen wie Ventilatoren oder mobile Klimageräte und natürlich ein Feuerstättentausch. Wir prüfen, ob genug Verbrennungsluft vorhanden ist, und empfehlen Ihnen bei Feststellung eines Mangels Behebungsmöglichkeiten.

Der Verbrennungsluft-Nachweis – eine Investition in Ihre Sicherheit

Feuerstätten benötigen für eine gute Verbrennung genügend Luft. Die verbrauchte Luft wird durch die Abgasanlage aus dem Gebäude geführt und die benötigte Verbrennungsluft strömt normalerweise durch Mauerritzen, Fenster- und Türöffnungen nach. Da Gebäudehüllen durch die moderne Bauweise immer dichter werden – etwa durch Wärmedämmung und den Einbau von Rollläden etc. –, wird dieser natürliche Kreislauf behindert, Abgase bleiben immer öfter im Fang stehen oder strömen sogar zurück. Wenn dann zugleich noch Kaminöfen, Abluftanlagen oder mobile Klimageräte in Betrieb genommen werden, kann sich ein gefährlicher Unterdruck ausbilden und die Rauchgase gelangen in den Raum. Es droht eine lebensbedrohliche Rauchgas- oder Kohlenmonoxidvergiftung.

Verbrennungsluftnachweis von Ihrem Rauchfangkehrer

Unsere Rauchfangkehrer in Sollenau verfügen über modernste Messgeräte, um zu prüfen, ob genügend Verbrennungsluft vorhanden ist. Gerne führen wir diese Überprüfung nach ÖVGW GK62 für Sie durch und beraten Sie gegebenenfalls im Hinblick auf notwendige Sanierungsmaßnahmen. Vorausschauendes Handeln kann hier im wahrsten Sinne des Wortes Leben retten.

 Adresse

Wr. Neustädter Straße 26
2601 Sollenau

 Telefon

+43 2628 62276

E-Mail

rfk@de-stefani.at

Informationen zu Cookies und Datenschutz

Diese Website verwendet Cookies. Dabei handelt es sich um kleine Textdateien, die mit Hilfe des Browsers auf Ihrem Endgerät abgelegt werden. Sie richten keinen Schaden an.

Cookies, die unbedingt für das Funktionieren der Website erforderlich sind, setzen wir gemäß Art 6 Abs. 1 lit b) DSGVO (Rechtsgrundlage) ein. Alle anderen Cookies werden nur verwendet, sofern Sie gemäß Art 6 Abs. 1 lit a) DSGVO (Rechtsgrundlage) einwilligen.


Sie haben das Recht, Ihre Einwilligung jederzeit zu widerrufen. Durch den Widerruf der Einwilligung wird die Rechtmäßigkeit der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung nicht berührt. Sie sind nicht verpflichtet, eine Einwilligung zu erteilen und Sie können die Dienste der Website auch nutzen, wenn Sie Ihre Einwilligung nicht erteilen oder widerrufen. Es kann jedoch sein, dass die Funktionsfähigkeit der Website eingeschränkt ist, wenn Sie Ihre Einwilligung widerrufen oder einschränken.


Das Informationsangebot dieser Website richtet sich nicht an Kinder und Personen, die das 16. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.


Um Ihre Einwilligung zu widerrufen oder auf gewisse Cookies einzuschränken, haben Sie insbesondere folgende Möglichkeiten:

Notwendige Cookies:

Die Website kann die folgenden, für die Website essentiellen, Cookies zum Einsatz bringen:


Optionale Cookies zu Marketing- und Analysezwecken:


Cookies, die zu Marketing- und Analysezwecken gesetzt werden, werden zumeist länger als die jeweilige Session gespeichert; die konkrete Speicherdauer ist dem jeweiligen Informationsangebot des Anbieters zu entnehmen.

Weitere Informationen zur Verwendung von personenbezogenen Daten im Zusammenhang mit der Nutzung dieser Website finden Sie in unserer Datenschutzerklärung gemäß Art 13 DSGVO.